Förderung
Zuständigkeit
Beitragsberechtigt sind Einrichtungen aus dem gesamten Hochschulbereich (tertiäre Bildungsstufe), d.h. Universitäten, Fachhochschulen und Institutionen des ETH-Bereichs (Bereich der Eidgenössischen Technischen Hochschulen). Die Förderung erfolgt jeweils durch die zuständigen Stellen des Bundes.

Fördermittel und Eigenleistungen
Das Förderungsmodell sieht Eigenleistungen der an den Einzelprojekten beteiligten Institutionen vor. In der Regel müssen die Eigenleistungen die gleiche Höhe wie die gesprochenen Fördermittel erreichen.
